Prüfsachverständigenbüro für Gebäudetechnik

Das Prüfsachverständigenbüro in den Bereichen Klimatechnik und Lüftungstechnik, Feuerlöschtechnik, Kleinkläranlagen sowie technisches Due Diligence und Beratung bei Sanierung von heizungs- und sanitärtechnischen Anlagen.

Unser Ziel ist es, Sie kompetent und zuverlässig bei der Wahrnehmung Ihrer gesetzlichen Verantwortung zu unterstützen und die Qualität und Verfügbarkeit Ihrer technischen Anlagen und Einrichtungen zu sichern.

Auf Wunsch führen wir auch Schulungen und Workshops zur Weiterbildung Ihres Personals durch.

Dabei greifen wir auf eine über 20-jährige Fach- und Führungserfahrung in der technischen Überwachung und als Sachverständige auf ein Netzwerk von externen Fachleuten zurück.

 

Unser Tätigkeitsfeld im Überblick:

 

Baurechtliche Erstprüfungen gemäß SPrüfV bzw. nach Landesbauordnung

-       Zu- und Abluftanlagen mit Brandschutzklappen (RLT mit BSK)
-       CO-Warnanlagen
-       Rauch und Wärmeabzugsanlagen mit Entrauchungsklappen (MRA; RWA; RDA)
-       Feuerlöschanlagen (Sprinkleranlagen, Gaslöschanlagen, Wandhydrantenanlagen, etc.)
-       Automatische Türen in Rettungswegen
-       Türen mit elektrischen Verriegelungen in Rettungswegen
-       Brandschutztore
-       Rauchschutzvorhänge und –schürzen

 

Wiederkehrende Prüfungen gemäß Landesbauordnung

 

Versicherungsrechtliche Prüfungen von Löschanlagen nach VdS / FM / NFPA Richtlinien

 

Gutachtenerstellung zur natürlichen Be- und Entlüftung / Entrauchung von Garagen

 

CO-Langzeitmessung für natürlich be- und entlüftete Garagen

 

Gutachterliche Stellungnahmen

Lüftung/Klima/Heizung/Sanitär/Löschtechnik/Entrauchung

 

Energetische Inspektion gemäß § 74 GEG (Gebäudeenergiegesetz)

 

Hygieneinspektion an Raumlufttechnischen Anlagen gem. VDI 6022

 

Trinkwasseruntersuchungen und Gefährdungsanalyse gem. VDI 6023

 

Planprüfung und Baubegleitende Prüfung

Die Basis hierfür ist die Bauordnung (gesetzliche Grundlage) des jeweiligen Bundeslandes mit eingeführten Verordnungen und Richtlinien,
die Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (LAR) und
die Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen (LüAR),
sowie weitere geltende DIN-Normen und VDE-Bestimmungen.
-Beratung zur Planung hinsichtlich der Abnahmereife
-tatsächliche Machbarkeit im Hinblick auf die baurechtliche Erstprüfung
-Feststellung der gesetzlich geforderten Wirksamkeit und Betriebssicherheit sowie die Brand- und Unfallsicherheit
der sicherheitstechnischen Anlagen bei entsprechender Umsetzung und Ausführung

 

Konzepterstellung

Löschanlagen/Entrauchung/Lüftung/Tiefgaragen

 

Wirkprinzip-Prüfungen

 

25 Jahr bzw. 12,5 Jahre Prüfungen