Prüfdienstleistungen     

  • Durchführung von Prüfungen vor erster Inbetriebnahme sowie wiederkehrende Prüfungen durch baurechtlich anerkannte Prüfsachverständige gemäß den technischen Prüfverordnungen der Bundesländer wie z.B. SPrüfV Bayern: 
    • raumlufttechnische Anlagen, mit Brandschutzklappen
    • mechanische Entrauchungsanlagen, mit Entrauchungsklappen
    • natürliche Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen ,
    • Anlagen zur Rauchfreihaltung von Rettungswegen (Spüllüftung, Überdruckbelüftung-RDA),
    • Gas-Warnanlagen,
    • nichtselbsttätige Feuerlöschanlagen (Wandhydranten-Anlagen nass und nass/trocken, trockene Steigleitungen),
    • selbsttätige Feuerlöschanlagen (Sprinkleranlagen, Sprühflutanlagen, Hochdruckwassernebelanlagen, Gaslöschanlagen),
    • gewerkübergreifende Prüfungen für die ordnungsgemäße Funktion der technischen Anlagen im Brandfall (Steuermatrix)
    • Wirkprinzip- bzw. Interaktionsprüfungen
    • Ergänzende Leistungen wie baubegleitende Prüfung, Prüfung von Planunterlagen,
    • Mängelbeseitigungsprüfung
  • Prüfungen von Kleinanlagen nach den gesetzlichen Vorgaben aus dem
  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und bayerischen Wassergesetz (BayWG)
    • Planungsgutachten
    • Abnahme der Kleinkläranlage mit RZKA (Beantragung von Fördergeldern)
    • Durchführung der Eigenüberwachung (EÜV)
  • 12,5 und 25-Jahr-Prüfungen an Sprinkleranlagen gemäß den Vorgaben des VdS