Prüfdienstleistungen
- Durchführung von Prüfungen vor erster Inbetriebnahme sowie wiederkehrende Prüfungen durch baurechtlich anerkannte Prüfsachverständige gemäß den technischen Prüfverordnungen der Bundesländer wie z.B. SPrüfV Bayern:
- raumlufttechnische Anlagen, mit Brandschutzklappen
- mechanische Entrauchungsanlagen, mit Entrauchungsklappen
- natürliche Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen ,
- Anlagen zur Rauchfreihaltung von Rettungswegen (Spüllüftung, Überdruckbelüftung-RDA),
- Gas-Warnanlagen,
- nichtselbsttätige Feuerlöschanlagen (Wandhydranten-Anlagen nass und nass/trocken, trockene Steigleitungen),
- selbsttätige Feuerlöschanlagen (Sprinkleranlagen, Sprühflutanlagen, Hochdruckwassernebelanlagen, Gaslöschanlagen),
- gewerkübergreifende Prüfungen für die ordnungsgemäße Funktion der technischen Anlagen im Brandfall (Steuermatrix)
- Wirkprinzip- bzw. Interaktionsprüfungen
- Ergänzende Leistungen wie baubegleitende Prüfung, Prüfung von Planunterlagen,
- Mängelbeseitigungsprüfung
- Prüfungen von Kleinanlagen nach den gesetzlichen Vorgaben aus dem
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und bayerischen Wassergesetz (BayWG)
- Planungsgutachten
- Abnahme der Kleinkläranlage mit RZKA (Beantragung von Fördergeldern)
- Durchführung der Eigenüberwachung (EÜV)
- 12,5 und 25-Jahr-Prüfungen an Sprinkleranlagen gemäß den Vorgaben des VdS